Die Gefahr des neuen Personalausweißes

Für viele Bundesbürger gehört der neue elektronische Personalausweis zu den notwendigen Übeln, mit denen sie in Zukunft leben müssen. Wie schon oft bei der Einführung neuer Dokumente oder Zahlungsmittel, die angeblich als besonders sicher galten, werden wohl auch beim neuen Ausweis die Datendiebe und Hacker immer den entscheidenden Schritt voraus sein. Bereits kurz nach der Einführung warnten Fachleute, Gremien und Sicherheitsexperten vor erheblichen Sicherheitslücken und Gefahren.

Im Mittelpunkt der Kritik standen und stehen neben der Fülle der darauf gespeicherten persönlichen Daten immer noch die Probleme, die bereits aus dem PC- bzw. Internet bekannt sind. Eine der Schwachstellen sind dabei die entsprechenden Lesegeräte. Weil die einfachen Modelle nur zum Auslesen der auf dem Ausweis gespeicherten Angaben in der Lage sind, muss bei Transaktionen die Identifizierung (ID) immer über ein zusätzliches Computer-Terminal erfolgen. Das beflügelt natürlich die Fantasie und den falschen Ehrgeiz dubioser Datendiebe. Hier könnten Daten entweder durch zuvor manipulierte PCs (Keylogger, Trojaner) oder durch ferngesteuerte Lesegeräte abgegriffen werden.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die algorithmische Verschlüsselung der Daten auf dem neuen Dokument. Um das für die Transaktion notwendige BAC-Protokoll zu nutzen, wird vorher ein Schlüssel erstellt. Dabei haben Experten aber festgestellt, das besagtes BAC-Protokoll bereits bei der Einführung des neuen Personalausweises völlig veraltet war. Im Gegensatz zu relativ sicheren Onlineshops mit einer 128-Bit-Verschlüselung wird hier nur mit 56-Bit gearbeitet.

Auch eine eigentlich gut gemeinte Identifizierung mithilfe biometrischer Daten ist umstritten. Jeder Datendieb lernt im ersten Grundkurs, wie Name, Anschrift oder Lichtbild kopiert und anschließend missbraucht werden können.

Eher unwahrscheinlich, aber dennoch weit weg von jeder Sicherheit ist die Möglichkeit des Missbrauchs von Zertifikaten. Diese Zertifikate liegen nur Behören wie beispielsweise der Polizei vor, aber ein Diebstahl könnte dem Dieb ebenfalls den Zugang zu den auf dem Ausweis hinterlegten Daten gewähren. Zusammen mit dem Ausweis selbst könnten so rechtsgültige Verträge oder Bestellungen ausgelöst werden.

Natürlich sollen hier nicht übertrieben Panik und Angst geschürt werden. Generell ist der neue elektronische Personalausweis schon sicherer als seine Vorgänger, insbesondere, wenn der Nutzer einige grundlegende Dinge beachtet. Dazu zählen beispielsweise entsprechende Vorsichtsmaßnahmen auf dem PC (Firewall, Virenscanner, 128-Bit-Verschlüsselung) und im täglichen Umgang (ID getrennt aufbewahren). Dennoch muss die Frage erlaubt sein, wieso die Bundesregierung für viele Steuer-Euros neue Ausweise und begleitende Broschüren aus der Taufe hebt und den Verbraucher über die Gefahren im Dunklen lässt. Auch die Rechtfertigung der Anschaffungskosten für ein (angeblich) sicheres Lesegerät mit eigener Tastatur (ca. 150,- €) ist man in Berlin bisher schuldig geblieben.

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Der neue Personalausweis als Visitenkarte im Netz

Seit dem 1. November 2010 bekommen Bürger den neuen Personalausweis im Scheckkartenformat, der mit einigen elektronischen Eigenschaften ausgestattet wurde. Im integrierten Chip werden die persönlichen Informationen des Ausweisinhabers abgelegt; dadurch soll man sich unter anderem in Zukunft auch online ausweisen können. Neben verpflichtenden Angaben, wie zum Beispiel das Einstellen eines biometrischen Fotos, kann der Bürger auch freiwillig seine Fingerabdrücke hinterlegen sowie den Chip für die Nutzung im Internet freischalten lassen. Entscheidet man sich für die sogenannte eID-Funktion des Chips, die eine elektronische Identifikation im Internet garantiert, kann man sich mit dem Personalausweis online anmelden sowie verschiedene Transaktionen tätigen, die durch den Nachweis der eigenen Identität und die Eingabe eines sechsstelligen PIN-Codes sicher sein sollen. Der Code wird per Post zugeschickt, sobald man den Ausweis für das Verfahren freischalten lässt. Außer der PIN wird zudem ein Lesegerät benötigt, das wie üblich per USB-Anschluss an den eigenen PC angeschlossen werden kann und den Chip im Ausweis ausliest.
Dieser elektronische Identifikationsnachweis dient dazu, dass sich der Ausweisinhaber im Internet mit seinen persönlichen Daten ausweist und so beispielsweise in Online-Shops einkaufen und seine Volljährigkeit beim Erwerb von Software oder Filmen verifizieren kann. Auch an Zigarettenautomaten, deren Nutzung erst ab dem Alter von 18 Jahren erlaubt ist, ist der Einsatz des Chips im neuen Personalausweis vorgesehen. Die EC-Karte, die bisher die Funktion der Altersverifikation erfüllt hat, soll damit abgelöst werden. Außerdem kann das Online-Banking zukünftig mit Hilfe des Personalausweises erfolgen und dadurch die Sicherheit für den Nutzer erhöhen. Des Weiteren ermöglicht der Chip eine elektronische, qualifizierte Signatur von Dokumenten, sodass diese im Internet rechtssicher unterzeichnet werden können. Dienstleister im Internet, die mit Hilfe dieses Verfahrens die Daten des jeweiligen Ausweisinhabers abfragen wollen, benötigen ein staatliches Zertifikat, das sie dazu berechtigt. Damit wird dem Bürger aufgezeigt, welcher Anbieter durch die Behörden als vertrauenswürdig eingestuft wurde.
Vielfach wird die Gefahr durch die Umgehung der Sicherheitsvorkehrungen mittels Computerviren von Hacker diskutiert. Die Eingabe des PIN-Codes über die Tastatur kann von einigen schädlichen Programmen, die sich der Nutzer versehentlich auf den PC geladen hat, ausgelesen werden. Daher ist es wichtig, die Anti-Viren-Software stets aktuell zu halten, damit ein Zugriff auf die eigenen persönlichen Informationen gar nicht erst passieren kann. Ähnlich wie beim Online-Banking sollte der Ausweisinhaber seinen Personalausweis für Internetaktivitäten nur zu Hause nutzen, da öffentliche Plätze wie Internetcafés oder WLAN-Hotspots nicht ausreichend gesichert sein können. Obwohl der neue Personalausweis und das nötige Zubehör die höchsten Sicherheitsstandards erfüllen, kann eine Technologie immer nur so sicher sein wie der Nutzer, der sie verwendet.

Der neue Personalausweis

Seit Anfang November 2010 ist er da: der neue Personalausweis. Die Bürger sind verunsichert, da die Medien vor Einführung dieses neuen Personalausweises viel Negatives darüber berichtet haben und vor allem die fehlende Sicherheit thematisierten. Doch was hat es damit eigentlich auf sich und was sind die wichtigsten Neuerungen?

Der neue Personalausweis sieht rein optisch auf jeden Fall anders als der alte Personalausweis aus. Er ist im kleinen und handlichen Visitenkartenformat, sodass auch Frauen kein Problem mehr habenn werden, ihn auch in kleinen Geldbörsen zu transportieren. Zudem gibt es mehrere Sicherheitsmerkmale, wie beispielsweise fühlbare Schriften und Aufdrucke, die lediglich im ultravioletten Licht zu erkennen sind. Dadurch soll sichergestellt werden, dass dieser Ausweis nicht so schnell gefälscht werden kann.
Auch kann der neue Personalausweis jetzt sogar problemlos im Internet und an Automaten eingesetzt werden, da er eine sogenannte Online-Ausweisfunktion besitzt. Dazu muss der Besitzer des Ausweises nicht einmal 18 sein, da diese Funktion bereits ab 16 genutzt werden kann.
Besonders umstritten waren die Fingerabdrücke, die sich ebenfalls auf dem Personalausweis befinden sollen. Dies ist jedoch keine Pflicht, sondern vollkommen freiwillige. Zudem werden andere Anforderungen an das Lichtbild gestellt. So sind nur noch Frontalaufnahmen erlaubt, die das Gesicht zentriert darstellen. Die Augen dürfen nicht geschlossen sein, im Gegenzug der Mund jedoch. Lächeln ist ebenfalls nicht erlaubt, da der Gesichtsausdruck neutral sein sollte. Dies hat zur Folge, dass die Person auf dem Foto eventuell sehr streng aussieht, jedoch dient dies nur zur Sicherheit, da Beamten auf diese Weise besser das Foto mit der real existenten Person vergleichen können.
Ein Chip, der sich auf dem neuen Personalausweis befindet, enthält weitere Daten, die nicht sofort ersichtlich sind. Sie können auf vielfältige Weise genutzt werden. Wer beispielsweise sehr aktiv im Internet ist und häufig Verträge abschließt, bei dem gestaltet sich dies in Zukunft dank dem neuen Personalausweis und der sogenannten Unterschriftenfunktion deutlich einfacher. Der Vorteil ist, dass Dokumente, die in digitaler Form vorliegen, nicht mehr ausgedruckt werden müssen, um unterschrieben zu werden. Stattdessen kann dies mittels einer digitalen Signatur erfolgen. Dazu ist jedoch ein Signaturzertifikat nötig, welches beantragt werden muss. Es handelt sich um eine sehr sichere Form des Unterschreibens, die inzwischen auch anerkannt und vielfach zum Einsatz kommt.

E-Bikes stark im Kommen

E-Bikes oder auch Pedelecs (Pedal Electric Cycle) sind Fahrräder, die mit einem Elektromotor den Fahrradfahrer unterstützen. Die Erfindung ist nicht ganz neu, denn schon 1994 brachte das Unternehmen Yamaha die ersten elektrisch betriebenen Fahrräder auf den Markt. Zum Boom wurden die, früher von sportlichen Fahrern müde belächelten, Pedelecs erst ab dem Jahr 2007. 

Seitdem schnellen die Verkaufszahlen in ungeahnte Höhen. Allein im letzten Jahr wurden in Deutschland etwa 200.000 Stück verkauft und der Trend hält weiterhin an. Überall in Deutschland, besonders an touristisch attraktiven Standorten, gibt es mittlerweile auch E-Bikes für Fahrradtouren zum Ausleihen. So können zum Beispiel in der Lüneburger Heide, in Bad Wildbad (Nordschwarzwald)direkt am Sommerberg und an zahlreichen Bahnhöfen E-Bikes ausgeliehen werden. 

Viele Fahrradfahrer haben inzwischen den Vorteil eines Pedelecs erkannt, denn mit Leichtigkeit können Strecken von 50 Km und mehr geschafft werden. Kaum anstrengend werden Bergfahrten gemeistert und auch Wind von vorne lässt den Fahrradfahrer nicht ermüden und lässt ihn flott an sein Ziel kommen.

Wie ist das möglich?
Ein E-Bike oder Pedelec sieht aus wie ein ganz normales Fahrrad, nur im Rahmen oder auf dem Gepäckträger liegt ein etwa drei Kilo schwerer Akku, der den Strom für den am Vorderrad befindlichen Nabenmotor liefert.
Erst wenn der Radler in die Pedale tritt schaltet dieser sich ein und gibt dem Fahrradfahrer ein Gefühl, wie eine unsichtbare Hand, die ihn schiebt. Die Reichweite des Akkus ist abhängig vom Gewicht des Fahrers, der zu fahrenden Strecke (Berge) und des Wetters. Bei optimalen Bedingungen kann die Reichweite, je nach Hersteller, bis zu 100 Km betragen.

Ein E-Bike unterliegt weder der Führerschein- noch der Helmpflicht, da sich der Motor ab einer Geschwindigkeit von 25 km/h automatisch ausstellt. Dies ist die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit für die rechtliche Einordnung als Fahrrad. Damit ist auch kein Versicherungskennzeichen nötig.
Das E-Bike schaltet den Elektromotor auch nur zu, wenn gleichzeitig in die Pedale getreten wird. Über einen Drehzahlsensor, der für E-Bikes gesetzlich vorgeschrieben ist, wird gemessen, ob getreten wird. Dieser Sensor sorgt dafür, dass der Motor tatsächlich nur dann unterstützt, wenn der Fahrer in die Pedale tritt.
Der Akku kann bei den meisten Pedelecs zum Aufladen entnommen werden. Mit dem dazugehörigen Ladegerät kann an jeder normalen Steckdose aufgeladen werden. Bei völlig entladenem Akku beträgt die Ladezeit etwa sechs bis acht Stunden. Daher empfiehlt es sich, bei längeren Touren einen zweiten Akku als Reserve dabei zu haben. In einigen Gebieten, wie im Schwarzwald, gibt es mittlerweile 120 Akkuwechsel- und Ladestellen.

E-Bikes sind der neue Renner

E Bikes oder Elektrofahrräder werden immer beliebter und sind längst bei der Mitte der Radsportler, rein altersmäßig gesehen, angekommen. Denn was anfangs eher als Hilfe für Senioren gedacht war, entdecken nun Radfahrer aller Altersgruppen für sich, da der Sport keinesfalls zu kurz kommt. Die sogenannten Pedelecs werfen den Motor ohnehin nur an, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Die Reichweiten mit den Rädern haben inzwischen rund 120 km erreicht, erst dann muss der Akku gewechselt werden. 

Sportlich und umweltschonend

Wer E Bike fährt, schont die Umwelt wie jeder andere Radfahrer auch. Denn die Akkus haben einen Energiegehalt von nur 250 Wattstunden, zum Vergleich: 1 Liter Benzin hat 11.500 Wattstunden, und damit kommen Sie keine 120 Kilometer weit. Natürlich wird die Reichweite durch Fahrwiderstände, die Bereifung, Steigungen und vor allem die Unterstützung des Fahrers beeinflusst, daher sind die 120 km ein Wert, den der durchschnittliche Radfahrer erreicht, der ordentlich mittritt. Der ADAC testet immer wieder die Räder und vergibt inzwischen teilweise sehr gute Noten bis 1,2. Empfohlen werden vorwiegend die Pecelecs, bei denen der Fahrer mittreten muss.
Zum Verständnis: Es gibt prinzipiell zwei Sorten von Elektrorädern, dasjenige mit dem Motor, der auch von ganz allein fährt, und das Pedelec, dessen Motor quasi durch die Pedale “angelassen” wird. Das hat auch verkehrs- und versicherungsrechtliche Konsequenzen: Beim Pedelec fahren Sie ein Fahrrad und brauchen dafür weder Helm noch Versicherung oder Führerschein. Dafür ist der Motor auf 250 Watt limitiert, seine Unterstützung setzt ab 25 km/h aus. Wenn das nicht der Fall ist oder wenn das Rad ganz ohne Tretunterstützung mit Motor fährt, nutzen Sie ein Kleinkraftrad, benötigen einen Mofa-Führerschein, aber keinen Helm. Sie müssen sich aber entsprechend haftpflichtversichern.

Wie funktionieren die Räder?

Es gibt die verschiedensten Bauarten, vor allem wo der Motor ansetzt, ist sehr unterschiedlich. Er kann als Nabenmotor auf Vorder- oder Hinterrad wirken, auch Tretlagermotoren und weitere Bauarten sind üblich. Die Motoren sind fast ausschließlich Gleichstrommotoren, was an der Art der Akkus liegt. Diese liefern Gleichstrom wie alle Elektroakkus ohne Drehstromwandler und bestehen heute vorwiegend aus Lithium-Ionen-Zellen, wie sie auch in modernen Elektroautos verwendet werden. Die Ladezyklen haben sich in den letzten zwei Jahren stark verbessert, der Akku kann inzwischen 800 bis 1.000 Mal wieder aufgeladen werden, bevor er als verschlissen gilt. Interessant ist bei den Pedelecs auch die Motorsteuerung. Es wird die Kraft gemessen, mit der der Fahrer in die Pedale tritt, und nach dieser Komponente der Motor zugeschaltet.

Was ist ein E-Bike?

Ein E-Bike, also ein Elektrofahrrad, wird mithilfe der Kraft des Fahrers und eines elektrischen Antriebs vorwärts bewegt. Mit dieser kombinierten Antriebstechnik ist das E-Bike dem Grund nach ein Hybridfahrzeug. Bei den E-Bikes gibt es Fahrräder, bei denen der elektrische Antrieb nach Belieben zuschaltbar ist, also Fahrrädern mit elektrischem Hilfsmotor. Daneben und noch recht neu sind die Pedelecs eine besondere Form der E-Bikes. 

Bei einem Pedelec wird von dem eingebauten Elektromotor nur dann Antriebsenergie zur Verfügung gestellt, wenn gleichzeitig die Pedale des Rades betätigt werden. Tritt der Fahrer nicht in die Pedale, verweigert auch der Motor des Pedelecs seinen Dienst. 

Beim E-Bike mit elektrischem Hilfsmotor ist dies anders. Hier funktioniert der Antrieb auch ohne die Tretbewegung des Fahrers. Die vom Elektromotor zur Verfügung gestellte Antriebskraft kann hierbei durch einen Drehgriff vom Fahrer selbst festgelegt werden. Eine Erhöhung der Gesamtleistung lässt sich aber auch beim E-Bike mit Hilfsmotor durch den Pedaleinsatz des Fahrers erreichen.

Die unterschiedlichen Antriebsarten der beiden Formen des E-Bikes schlagen sich in unterschiedlichen Erfordernissen an die Erlaubnis zu ihrem Betrieb nieder. Ein Pedelec wird hierbei vom Gesetzgeber wie ein normales Fahrrad behandelt und unterliegt keinen Einschränkungen, wenn die Höchstgeschwindigkeit maximal 25 Kilometer pro Stunde beträgt. Das E-Bike mit Hilfsmotor braucht dagegen eine Versicherung und muss über eine Betriebserlaubnis verfügen.

E-Bikes sind für eine große Gruppe von Menschen geeignet. Sie unterstützen Fahrer, denen aufgrund körperlicher Einschränkungen der Gebrauch eines Fahrrades nicht oder nur unter Schwierigkeiten möglich ist. Sie sind aber auch sehr hilfreich, wenn mit dem Fahrrad ein morphologisch anspruchsvolles Gelände bewältigt werden soll. Mit der Hilfe des Elektromotors ist es auch dem wenig geübten Radfahrer möglich, Steigungen in einem passablen Tempo zu erklimmen oder sich an den Schönheiten einer Hügellandschaft zu erfreuen.

Hierdurch bieten E-Bikes bei vielen Gelegenheiten große Vorteile. Denn sie verhelfen zu einer ökologisch nachhaltigen Mobilität und eigenen sich beispielsweise hervorragend dazu, zur Arbeitsstelle zu fahren. Menschen, die infolge des Alters oder eines Handicaps nicht über die volle Leistungsfähigkeit verfügen, verschaffen E-Bikes die Option, auch an längeren Touren mit einem Fahrrad teilzunehmen. Denn eine Fahrt, die mit dem E-Bike durchgeführt wird, bleibt immer noch eine richtige Fahrradfahrt, bei der der Elektromotor lediglich eine Hilfestellung und Unterstützung bietet.

Wer ein E-Bike erwerben möchte, sollte nach Möglichkeit eine Probefahrt mit dem gewünschten Rad durchführen. Am besten eignet sich hierzu ein Gelände, in dem es auch schwierig zu bewältigende Steigungen gibt. Neben dem Kauf eines vollständigen E-Bikes lässt sich auch ein vorhandenes gutes Fahrrad mit einem Umbausatz zu einem E-Bike umbauen.

Regenerative Energien: Wie können Sonne und Wind den Atomausstieg ermöglichen?

Unstrittig ist mittlerweile, dass regenerative Energien in der Lage sind, Ersatz für die heute von Atomkraftwerken erzeugte Strommenge zu liefern. Strittig ist lediglich, wie viel Zeit der dafür notwendige Ausbau von Wind- und Solarkraftwerken in Anspruch nehmen wird. Die Prognosen variieren zwischen wenigen Jahren und mehreren Jahrzehnten. Als problematisch wird jedoch die Grundlastfähigkeit regenerativer Energien eingeschätzt. Im Stromnetz muss stets die aktuell erforderliche Strommenge vorhanden sein. Können regenerative Energien das trotz ihrer Abhängigkeit von Wetterschwankungen leisten? Mehrere Alternativen der Techniktipps werden diskutiert, die kurzfristige Wetterbabhängigkeit regenerativer Energien auszugleichen und eine stets dem aktuellen Bedarf entsprechende Stromversorgung zu garantieren.

Stromspeicher
Eine nahe liegende Idee besteht darin, Strom in Zeiten hoher Produktion für leistungsschwache Zeiten zwischenzuspeichern. Als Speichertechnologien werden Pumpspeicherkraftwerke und Druckspeicher diskutiert. In Pumpspeicherkraftwerken wird kurzfristig nicht benötigter Strom genutzt, um Wasser in einen hochgelegenen Stausee zu pumpen. Druckspeicher nutzen den Strom, um Luft zu komprimieren. Im Bedarfsfall wird das abwärts strömende Wasser bzw. die expandierende Luft genutzt, um Turbinen zur Stromerzeugung anzutreiben. Als problematisch erweist sich, genügend geeignete Flächen zu finden. Derartige Stromspeicher müssten gemäß aktueller Studien teilweise im Ausland installiert werden.

Großräumige Vernetzung
Dieser Ansatz setzt darauf, dass in einem hinreichend großen Stromnetz immer irgendwo geeignete Wetterbedingungen für Solar- oder Windkraftwerke bestehen. Je größer die Fläche ist, über die ein Mittelwert von Sonneneinstrahlung und Windstärke gebildet wird, desto geringer sind die statistischen Schwankungen. In Modellrechnung wird ein Stromnetz untersucht, das von Skandinavien bis Nordafrika reicht. Ein positiver Nebeneffekt bestünde darin, dass Kraftwerke an klimatisch besonders geeigneten Standorten errichtet werden könnten. Bevorzugte Standorte für Solarkraftwerke wären Südeuropa und Nordafrika, während Windräder verstärkt als Offshore Parks in der Nordsee installiert werden könnten.

Smart Grids
Eine sehr moderne Idee! Anstatt ständig die Strommenge dem Bedarf anzupassen, wird der Bedarf zumindest teilweise automatisch der aktuell verfügbaren Strommenge angepasst. Besonders energieintensive Unternehmen könnten ihre Produktion in Zeiten hohen Strombedarfs drosseln, aber auch private Haushalte wären involviert. Waschmaschinen und andere Geräte, deren Gebrauch zeitlich flexibel gestaltet werden kann, würden vom Stromversorger gesteuert. Die Waschmaschine würde also nicht sofort nach dem Drücken des Startknopfes den Waschgang beginnen, sondern sich lediglich beim Stromversorger anmelden. Dieser startet den Wachvorgang innerhalb eines vorgegebenen Zeitintervalls, sobald die Nachfrage nach Strom sinkt. Der Verbraucher hätte die Wahl, ob er von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchte. Erlaubt er die zeitlich flexible Steuerung, wird ihm als Gegenleistung ein Rabatt auf den Strompreis gewährt. Auf diese Weise könnten Lastspitzen deutlich abgefedert werden, wodurch das Problem der Grundlastfähigkeit erheblich entschärft würde.